DigitalPakt 2.0
DigitalPakt 2.0: Ihre Lernräume gemeinsam planen
Ihre Lernräume, gefördert durch den DigitalPakt 2.0 – lassen Sie uns gemeinsam planen. Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf: Wir beraten Sie unverbindlich und entwickeln mit Ihnen ein Konzept, das zu Ihrem Unterricht passt.
Der DigitalPakt 2.0 auf einen Blick
Bis 2030 investieren Bund und Länder 5 Milliarden Euro in die digitale Bildung. Gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. Die Verfahren sollen einfacher werden – mit Pauschalen statt Einzelanträgen und weniger Nachweispflichten. Wann und wie Schulträger das Geld abrufen können, regelt jedes Bundesland in seiner eigenen Förderrichtlinie.
Was ist neu am DigitalPakt 2.0?
Beim ersten DigitalPakt war der Weg zum Geld lang: ein Konzept pro Schule, Einzelanträge, Prüfung durch das Land. Jetzt können die Länder Budgets pauschal, etwa nach Schülerzahl, zuweisen, die Nachweise fallen schlanker aus, und ein Medienentwicklungsplan ist nicht mehr überall Pflicht. In Bayern sollen Schulträger die Mittel ab 2027 sogar ohne eigenen Antrag erhalten.
Was über den DigitalPakt 2.0 gefördert wird
Im Mittelpunkt steht die digitale Ausstattung der Unterrichtsräume. Die Bund-Länder-Vereinbarung nennt dazu ausdrücklich Anzeige- und Interaktionsgeräte sowie digitale Arbeitsgeräte.
- Lernräume: Displays, interaktive Tafeln, Projektoren, Medientechnik im Klassenraum
- Infrastruktur: Netzwerk, WLAN, Schulserver
- Endgeräte: Tablets und Laptops für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte
- Software und Inhalte: Lernplattformen, Bildungssoftware, digitale Medien
- IT-Administration: Aufbau professioneller Betreuungsstrukturen
- Umsetzung: Planung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung, wenn sie zur Investition gehören
Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten. Wartungsverträge im Alltag bleiben in der Regel Sache des Schulträgers.
schultech im DigitalPakt 2.0
Unsere Lösungen für Lernräume lassen sich über den DigitalPakt 2.0 finanzieren.
Lösung |
Förderfähigkeit |
|
Anzeigegeräte: Displays, Projektoren, interaktive Tafeln |
förderfähig als Anzeige- und Interaktionsgeräte |
| st-Control Mediensteuerung und Medienswitche |
förderfähig als digitale Ausstattung des Unterrichtsraums |
| Planung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung |
förderfähig als Teil der Investition |
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inventorio Geräteverwaltung |
förderfähig als Werkzeug der IT-Administration, Ausgestaltung je Land |
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Medienmöbel |
eingebaute Technik förderfähig, das Möbel je nach Landesrichtlinie |
Verbindlich ist die Förderrichtlinie Ihres Landes. Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, wie Ihr Vorhaben dort einzuordnen ist.
So unterstützen wir Sie
Gute Lernräume entstehen nicht durch neue Geräte allein, sondern durch ein Konzept, das zum Unterricht passt. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Übergabe. Warum das so ist, lesen Sie in unserem Beitrag.
- Bestandsaufnahme: Wir erfassen gemeinsam, welche Technik vorhanden ist und was fehlt.
- Raumkonzept: Wir entwickeln mit Schulleitung und Kollegium, wie Unterricht im Raum aussehen soll und welche Technik dazu passt.
- Angebot und Förderung: Sie erhalten ein Angebot, das Sie direkt für den Förderantrag nutzen können.
- Installation und Einweisung: Wir installieren alles aus einer Hand und schulen Ihr Kollegium vor Ort.
Ihre Lernräume, gefördert durch den DigitalPakt 2.0 – lassen Sie uns gemeinsam planen. Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf: Wir beraten Sie unverbindlich und entwickeln mit Ihnen ein Konzept, das zu Ihrem Unterricht passt.
FAQ – häufige Fragen zum DigitalPakt 2.0
Was ist der DigitalPakt 2.0?
Das Nachfolgeprogramm des DigitalPakt Schule. Bis 2030 investieren Bund und Länder 5 Milliarden Euro in die digitale Bildung, jeweils zur Hälfte. Neben der Ausstattung sind Unterrichtsentwicklung und Lehrkräftefortbildung eigene Bausteine des Programms.
Ab wann kann die Förderung beantragt werden?
Sobald Ihr Bundesland seine Förderrichtlinie veröffentlicht und das Verfahren öffnet. Bund und Länder haben die Grundlage zum 1. September 2026 geschaffen, die Länder bereiten ihre Programme derzeit vor. Einige Länder planen die Auszahlung ab Anfang 2027, etwa Bayern.
Sind Anschaffungen förderfähig, die wir schon getätigt haben?
Ja, wenn die Maßnahme ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurde. Als Beginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Ausgaben aus dem Jahr 2025 werden nicht über den DigitalPakt 2.0 gefördert.
Können wir jetzt schon beauftragen?
Grundsätzlich ja. Weil die Landesrichtlinien noch ausstehen, sollten Sie Verträge und Rechnungen sorgfältig dokumentieren und sich vorab bei Ihrem Land absichern.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Schulträger, also Kommunen und Kreise sowie Träger anerkannter Schulen in freier Trägerschaft. Schulen selbst stellen in der Regel keinen eigenen Antrag.
Wie viel Geld steht unserem Schulträger zur Verfügung?
Die Bundesmittel für die Ausstattung werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Wie viel ein Schulträger erhält, regelt das Land, zum Beispiel nach Schülerzahl.
Müssen wir einen Eigenanteil leisten?
Das hängt vom Land ab. Die Länder müssen bei der Ausstattung mindestens zwei Neuntel der Bundesmittel selbst beisteuern. Ob und wie viel davon beim Schulträger landet, legt jedes Land fest.
Brauchen wir einen Medienentwicklungsplan?
Nicht mehr überall. Ob ein technisch-pädagogisches Konzept verlangt wird, entscheidet das Land. Ein durchdachtes Raum- und Medienkonzept lohnt sich aber in jedem Fall, für die Förderung und für den Unterricht.
Dürfen wir veraltete Technik ersetzen?
Der DigitalPakt 2.0 soll die bestehende Ausstattung ausbauen und modernisieren. Ersatzbeschaffungen sind deshalb in vielen Ländern vorgesehen. Die Details regelt die Landesrichtlinie.
Werden Wartung und Support gefördert?
Der Aufbau professioneller IT-Administration ist förderfähig, ebenso Installation und Einweisung als Teil einer Investition. Laufende Betriebs- und Wartungskosten im Alltag sind dagegen nicht förderfähig.
Bis wann müssen die Mittel eingesetzt sein?
Anträge sind bis Ende 2030 möglich, die Maßnahmen müssen bis Ende 2032 abgeschlossen sein. Die Länder können kürzere Fristen setzen.
Können wir den DigitalPakt mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Andere Programme für davon unabhängige Maßnahmen dürfen Sie parallel nutzen.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie Ihres Bundeslandes. Quellen: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bildungsministerkonferenz.
- BMBFSFJ: Karin Prien unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 (1.9.2026)
- BMBFSFJ-Pressemitteilung: Digitalpakt 2.0 startet am 1. September
- KMK / Bildungsministerkonferenz: Digitalpakt 2.0 startet am 1. September
- Schulministerium NRW: Vereinbarungen für den Digitalpakt 2.0 beschlossen (22.4.2026)
- news4teachers: Digitalpakt 2.0 startet (9/2026)
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