Der Digitalpakt Schule

DigitalPakt kurz und verständlich erklärt

Was steht hinter dem DigitalPakt, wie beantragen Sie die Fördergelder und wie viel steht Ihnen als Stadt oder Kommune zu? Antworten darauf und alle Förderrichtlinien finden Sie hier.

Viele Schulen sehen sich derzeit mit einer sehr ungewohnten Situation konfrontiert. Es ist Geld vorhanden! So schön der plötzliche Geldsegen ist, bringt er jedoch viele Unklarheiten mit sich. Wie sollen die Mittel nun möglichst nutzbringend eingesetzt werden? Was darf angeschafft werden? Wann werden die Gelder ausgeschüttet? Damit Sie informiert in die Entscheidungsfindung gehen können, haben wir Ihnen in den folgenden Absätzen die aktuellen Vorgaben und Details zum DigitalPakt zusammengestellt.

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.

John Fitzgerald Kennedy

Was steckt hinter dem DigitalPakt?

Selbstverständlich sind die Mittel aus dem DigitalPakt grundsätzlich an die Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur gebunden. Insgesamt stehen den Bildungseinrichtungen in Deutschland fünf Milliarden Euro zur Verfügung, die der Bund aufbringt. Zusammen mit Fördergeldern von Länderseite beläuft sich die Gesamtsumme sogar auf ca. 5,5 Milliarden Euro. Der DigitalPakt ist somit als Finanzhilfe zur Digitalisierung von Schulen zu verstehen. Förderfähig sind sowohl öffentliche als auch private Schulen.

 

Wie können Schulen das Geld beantragen?

Die Ausschüttung der Mittel soll nur dann erfolgen, wenn die Schule ein technisch-pädagogisches Gesamtkonzept entwickelt. Konkret wird es sich hierbei um die Erstellung eines medienpädagogischen Papiers handeln. Dieses kann entweder ein schulintern erarbeitetes Dokument sein oder ein von den Medienzentren unterstützter Medienentwicklungsplan, der dann bei den Landesmedienzentren begutachtet werden soll. Die Mittelvergabe erfolgt schlussendlich über den Antrag des Schulträgers durch das Land.

Eine erste Tranche an Landesmitteln soll jedoch unmittelbar und ohne Genehmigungsverfahren ausgeschüttet werden.

 

Was wird gefördert?

Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer

Die Bundesländer haben Richtlinien bzw. Empfehlungen entwickelt, an denen sich die Schulen und Schulträger bei der Priorisierung der Anschaffungen orientieren sollen. Vor allem Infrastrukturmaßnahmen (WLAN, Verkabelung der Klassenzimmer) stehen ganz oben auf der Liste.

Erfreulich ist, dass die bisher veröffentlichten Orientierungshilfen auch die konkrete Ausstattung der Klassenzimmer mit interaktiven Anzeigelösungen (Displays und Beamer) sowie drahtlosen Übertragungsmöglichkeiten thematisieren.

Besonders weitsichtig finden wir, dass sich auch über die konkrete Implementierung Gedanken gemacht wird.

Die „Orientierungshilfe zur grundlegenden Digitalinfrastruktur an Schulen 2019 – 2021“ des Landes Sachsen empfiehlt bspw.:

„Neben neuen architektonischen Lösungen sind flexible und funktionale Mobiliar- und Medienausstattungen wichtige Grundlagen. […] Auf praktikable Medienmöbel ist zu achten.“

 

Als erstes Medienmöbel sind wir mit unsere Produkten offiziell förderfähig – und beweisen einmal mehr, dass Medientechnik fester Bestandteil in jedem Unterrichtsraum sein sollte.

VisioPro®

VisioPro S®

VisioCube 

Unsere Interaktionsplattformen für Ihren digitalen Unterricht. Damit bieten wir Ihnen ein vollumfassendes Mediensystem für Schulen.

 

Hier nun die Links zu den veröffentlichten Förderrichtlinien des DigitalPakt Schule:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein Westfalen

Rheinland Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen Anhalt

Schleswig Holstein

Thüringen

 

Mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des DigitalPakts

Eine große Herausforderung stellt sicherlich die Tatsache dar, dass Digitalisierung von Unterricht nicht zwangsläufig zu besseren Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler führt. Technik alleine wird nicht reichen (dies ist spätestens seit ‚Hattie‘ klar). Diese Einsicht hat den Gesetzgeber wohl dazu bewogen, die Mittel an die Erstellung eines technisch-pädagogischen Konzepts zu knüpfen. Wie bereits beschrieben, soll dieses dann in einer „schlanken Prüfung“ von Medienzentren durchleuchtet werden. Hier stellen sich gleich mehrere Fragen. Wie soll dies in der Praxis geleistet werden? Bereits jetzt sind Medienzentren personell nicht sonderlich komfortabel ausgestattet. Welche Kompetenzen setzt eine solche Prüfung voraus? Sind Medienzentren hier die richtige Wahl? Es bleibt zu hoffen, dass hier nicht einfach viel Papier beschrieben wird, um die bürokratische Seele zu beruhigen.

Eine andere Sorge könnte die langfristige Instandhaltung schlecht durchdachter (gut gemeinter) Medienlösungen sein. Wie bereits in der Vergangenheit geschehen, werden Schulen in die einmalige Anschaffung teurer, unflexibler und schlecht zu wartender Technik getrieben. Werden beispielsweise die aktuellen Multitouch-Displays die digitalen Whiteboards der Zukunft sein, die in fünf bis acht Jahren ersetzt werden müssen – dann ohne Milliarden aus der Staatskasse?

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Schulen und Schulträger im Einzelnen entscheiden werden.

 

Falls Sie Produkte und Lösungen suchen, die langfristig Sinn machen und didaktisch durchdacht sind, wissen Sie ja, wo Sie uns finden…

 

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